Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Rechtsgeschäfte zwischen der Genossenschaft und mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Gegenstand
Die landwirtschaftliche Erzeugung von:
a) Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachttieren,
b) die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau von landwirtschaftlichen Feldkulturen,
c) Landwirtschaftspflege- und Sanierungsarbeiten,
d) die Lagerung, Aufbereitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und deren Handel,
e) die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft,
f) des Weiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.