Die Genossenschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. Ist Prokura erteilt, wird die Genossenschaft durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich mit der Bewirtschaftung und Beherbergung von Touristen beschäftigen bzw. diese Branche als weiteren Wirtschaftsbereich aufzubauen.