Die Genossenschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, niveauvolle und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe , soziale, wirtschaftliche und kulturell
Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 dieser
Satzung die Voraussetzungen.