| Eintragungstext | | Text | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Mindesthaftsumme beträgt 300,00 DM. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. |
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