Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Genossenschaft stets allein. Sofern nur zwei Vorstandsmitglieder gewählt worden sind, kann EInselvertretungsvollmacht vergeben werden.
Gegenstand
Herstellung und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Die Beteiligung an Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind. Unterhaltung und Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben.