Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens, die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Veredelung derselben, sowie die Absatz- u.Handelstätigkeit.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.