Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181, 2. Alternative BGB befreit.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
(Gegenstand des Unternehmens ist:
Erzeugung landwirtschaftlicher, pflanzlicher und tierischer Produkte; deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen insbesondere Bodenbearbeitung, Feldbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Transport, Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, Bewirtschaftung von Tierbeständen;
eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit
Erbringung forst- und landeskultureller Leistungen;
Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen im ländlichen Raum und Wirkungsbereich der Genossenschaft;
Vermietung und Verpachtung;
Erzeugung, Verarbeitung und Handel mit energetischen Rohstoffen bzw. der daraus gewonnenen Energie.