Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
a) Die Nutzung des Fischereirechtes im Genossenschaftsgebiet entsprechend seines Inhaltes und im Sinne einer ökologiegerechten Bewirtschaftung der Gewässer in vollem Umfang zu gewährleisten.
b) Die Gewässer im Genossenschaftsgebiet auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und langjährigen Erfahrungen einer gemeinsamen Bewirtschaftung zu unterstellen und Maßnahmen zum Schutze und zur Förderung des Fischbestandes zu treffen.
c) Die Fischer und Fischereirechte auf zusammenhängenden Gewässern zu Gewässerbezirken zu vereinigen.
d) Fischereirechte zur Durchführung einer geordneten Fischerei anzupachten oder anzukaufen.
e) Die Fischereirechte an fachlich geeignete Fischer zu übertragen.
f) Eine geregelte Aufsicht über die Ausübung der Fischerei und des Angelsportes zu handhaben.
g) Die Ausgabe von Angelkarten und die Aufsicht über die Steganlagen im Genossenschaftsgebiet im Interesse eines einheitlichen Schutzes der Fischbestände und der Uferzonen zu zentralisieren und zu realisieren.
h) Die Versorgung der Mitglieder mit Fischereibedarfsartikeln und anderen für die Fischereiwirtschaft erforderlichen Materialien nach Bedarf durchzuführen.
i) Die berufsständischen Interessen der Mitglieder auch sonst gemeinsam zu vertreten.
j) Streitfälle und Verstöße gegen die Satzung und gegen die Beschlüsse der Genossenschaft möglichst in eigener Zuständigkeit zu regeln.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.