| Gegenstand | Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen,
b) die Gewährung von Krediten aller Art,
c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften,
d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs,
e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten,
f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung,
g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten,
h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen,
i) die Durchführung des Immobilienvermittlungsgeschäftes,
j) der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung sowie die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmne beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |