Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte der Genossenschaft mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(4) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere
-die gemeinschaftliche Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
-die Lagerung/die Veredlung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
-die Verwertung und der Absatz der erzeugten Produkte
-die Erbringung forst- und landeskultureller Leistungen
-die Unterhaltung und der Betreib von Neben- und Hilfsbetrieben
-die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden
-Kauf und Pacht von Grund und Boden,sowie Kauf und Pacht von Grundstücken soweit diese zur Zweckerzielung der Genossenschaftsinteressen benötigt werden