Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme beträgt 230,00 EUR.
Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
Die Genossenschaft wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Gegenstand
Die WG betreut ihre Wohnungseinheiten in allen Rechts- und Nutzungsformen.
Die WG führt ihre Geschäfte im Rahmen dieser Satzung und dem Fördergedanken gemäß § 1GenG.
Der Geschäftsbetrieb der WG erstreckt sich auf die Verwaltung dieser Wohnungen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.