Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die landwirtschaftliche Erzeugung von Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachtrinder, Kälber; die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen; Landschaftspflege, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten; die Lagerung, Aufbereitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und deren Handel; die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft; desweiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.