Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich auf den Bau und die Verwaltung von Wohnungen und Garagen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Änderung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässing. Die Genossenschaft wird zur Sicherung des Zweckes das Altschuldenhilfe-Gesetz für sich in Anspruch nehmen. Die Organe der Genossenschaft werden ermächtigt, die Voraussetzungen und Pflichten, die das Altschuldenhilfe-Gesetz fordert, zu erfüllen.