- die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und die gemeinschaftliche Haltung der Tiere;
- die gemeinschaftliche Erzeugung und die gemeinschaftliche Aufbereitung von tierischen und pflanzlichen Produkten sowie deren Verkauf auf gemeinschaftliche Rechnung;
- die Vermehrung von Kulturpflanzen;
- die Aufzucht von landwirtschaftlichem Zucht- und Nutzvieh;
- der Kauf und die Pacht von Grund und Boden sowie den Kauf und die Pacht von Grundstücken, soweit diese zur Zweckerzielung der Genossenschaftsinteressen benötigt werden;
- die Erbringung von forst- und landeskulturellen Leistungen.
Beteiligung an gemeinsamen Betrieben zur Verarbeitung, Veredelung und zum Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie an Einrichtungen für Dienstleistungen auf dem Lande.
Die Ausdehnung des Geschäftsbereiches auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Die Genossenschaft kann den Kauf, die Pacht von Grund und Boden sowie den Kauf und die Pacht von Grundstücken und deren Veräußerung vornehmen, soweit diese zur Zweckerzielung der Genossenschaftsinteressen erforderlich ist.