Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
a) der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahrtaufträgen an die Mitglieder,
b) die Funkvermittlung für die im Dienste der Öffentlichkeit stehenden Einrichtungen und Personen,
c) der Abschluss von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Institutionen des öffentlichen Rechts zur bargeldlosen Personenbeförderung sowie der Abschluss solcher Verträge mit anderen Unternehmungen und Personen,
d) das Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung,
e) der Handel mit Wirtschaftsgütern, die mit dem Funk- und Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängen sowie der Betrieb von Werkstätten und Tankstellen,
f) die Vermittlaung von Versicherungen und der Abschluss von Rahmenverträgen von Versicherungen,
g) der Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zweckes der Genossenschaft, wie z. B. die Schulung von Kraftdroschkenfahrern.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.