Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung und Betreuung der Mitglieder sowie die gemeinsame Organisation und Durchführung der landwirtschaftlichen Produktion zur rationellen Nutzung des Eigentums und der Arbeit ihrer Mitglieder bei Gewährleistung einer Vielzahl von Arbeitskräften und einer angemessenen Vergütung.
Die landwirtschaftliche Erzeugung von
a) Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachtrinder, Kälber,
b) die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlichen Feldkulturen,
c) Landschaftspflege-, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten,
d) die Lagerung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und deren Handel,
e) die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft,
f) des Weiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.