Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die landwirtschaftliche Erzeugung von tierischen und pflanzlichen Produkten;
b) die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen;
c) Landschaftspflege, Forstnutzung und sonstige landwirtschaftliche Dienstleistungen;
d) die Lagerung und Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung, Verwertung und deren Handel;
e) die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft;
fl die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb, einschließlich Vermietung und Verpachtung.
Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.