Die Genossenschaft wird durch jedes hauptamtliche Vorstandsmitglied allein vertreten. Neben- oder ehrenamtliche Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und sich verschaffen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und Mitgliedschaften sowie Kooperationen sind zulässig. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme der Vermietung von Gewerberäumen, der Vermietung oder Überlassung von Gemeinschafts- und Betreuungsräumen zur Betreuung der Mitglieder und von Geschäften, die geboten sind, um wirtschaftliche Nachteile von der Genossenschaft abzuwenden oder diese verringern, nicht zugelassen.