Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung, des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung; Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen, deren Nutzung und Vermarktung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder sind zugelassen.