Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Mehrere Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig sowie jedwede hiermit in Zusammenhang stehende Tätigkeit.