Der Vorstand besteht aus mindestens einer natürlichen Person. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied kann als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen.
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Genossenschaft sowie die Vermietung und Verpachtung.