Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredelung sowie die Vermarktung und der Absatz der Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Genossenschaft auch die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Die Genossenschaft darf, soweit dies dem Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet ist, auch andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. In Ausdehnung des Geschäftsbetriebes gehört zum Gegenstand der Genossenschaft auch die Durchführung landeskultureller und pflegerischer Maßnahmen, touristischer Leistungen, Dienstleistungen, Handels-, Service- und Reparaturbetrieben, Serviceleistungen für Landmaschinen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die weitere Verwaltung, Verwertung und Mehrung der in der Genossenschaft verbliebenen Vermögenswerte von früheren LPG-Mitgliedern. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme der zeitweiligen Beschäftigung von Spezialisten und Saisonkräften nicht zugelassen.