Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, dazu gehört auch der Betrieb einer Handelseinrichtung für den Absatz eigener und erworbener Produkte jeglicher Art. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Betreibung eines Beherbergungsbetriebes zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.