Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Genossenschaft kann auch durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.