Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Betrieb von, sowie Beteiligung an:
- Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien,
- Versorgungsnetzen und Speicheranlagen,
- Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz,
- Anlagen zur Versorgung elektrisch betriebener Fahrzeuge,
sowie damit verbundene Nebengeschäfte.
b) Handel mit, Vertrieb von und Nutzung von Energie auf lokaler, regionaler und
überregionaler Ebene;
c) Energie-Beratung & Öffentlichkeitsarbeit
d) Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten.