Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist
- die Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb,
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
- die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke,
- das Halten von Beteiligungen an
ProJob Prignitz GmbH
team:works inklusionsbetriebe gmbh
Kleinbusbetrieb Schulz GmbH
Taxi & Mietwagenverkehr Wagner GmbH
- Beratung und Verwaltung dieser Beteiligungsunternehmen,
- gemeinsamer Einkauf und Marketing für diese Unternehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.