Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal aus drei Mitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch diese gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte im Namen der Genossenschaft als Vertreter Dritter abschließen.