Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorsitzende des Vorstands und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Genossenschaft befugt. Jedes Vorstandsmitglied kann als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen.
Gegenstand
Das Schaffen von Produktionsstätten wie z.B. die Errichtung und Unterhaltung von Gewächshäusern, die Bereitstellung von Produktionsmitteln für den regionalen Anbau von ökologischen Erzeugnissen, vor allem von Kräutern, Wildfrüchten, Gemüse und deren Produkten, und das Schaffen von Vertriebsmöglichkeiten.