Das hauptamtliche Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die nebenamtlichen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied.
Gegenstand
Bewirtschaften, Errichten, Erwerben, Veräußern und Betreuen von Grund, Boden und Bauten