Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnungen und sonstigen Immobilien. Die Genossenschaft kann im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, sanieren, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, Garagen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, ferner Entwicklung, Beratung, Management und Durchführung sozialer, ökologischer sowie sonstiger Projekte. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.