Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Unterhaltung von Hilfs- und Nebenbetrieben; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen