Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft sich an anderen Unternehmen beteiligen oder zu diesem Zweck rechtlich selbständige Unternehmen gründen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.