Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Bei Geschäften bis 50.000,00 EUR kann die Genossenschaft durch den Vorsitzenden des Vorstandes allein rechtsgeschäftlich vertreten werden.
Gegenstand
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen im inländischen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landwirtschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung der landschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung