Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Ist nur ein Vorstand bestellt, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Produktion und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen zulässig.