Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und aller mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung zu bringenden Dienstleistungen. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugungdienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.