Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
die Nutzung der vorhandenen gemeinsamen Produktionsfonds, der finanziellen Mittel; gemeinsame Absatzstrategie; Hälterung und kontinuierliche Versorgung mit Produkten der Genossenschaft; Mehrung des genossenschaftlichen Eigentums