Die Genossenschaft wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden der Genossenschaft allein oder durch ein anderes Vorstandsmitglied jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder wird zugelassen.