Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung sowie
b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege;
c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind;
d) z. B. die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung;
e) die Erzeugung von Energie