Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Der Vorsitzende und der Stellvertreter können die Genossenschaft allein vertreten.
Gegenstand
Die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Im Rahmen des Unternehmenszweckes kann sich die Genossenschaft an anderen Unternehmen beteiligen und zwar auch in Form einer Beteiligung als stiller Gesellschafter. Sie kann auch andere Unternehmen gründen oder ganz oder teilweise erwerben. Die Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden.