Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Die Genossenschaft wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Gesossenschaft.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.