Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Förderung von Kunst und Kultur, speziell auf dem Sektor des Films, durch den Betrieb eines jedermann
zugänglichen, nicht gewinnorientierten Programmkinos, orientiert an den Maßgaben des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V., dessen Mitglied die Genossenschaft werden soll. Förderung der theoretischen und praktischen Arbeit der Mitglieder auf dem Gebiet des Films, Kontaktpflege mit anderen Programmkinos und auf dem Gebiet des Films tätigen sowie Zusammenarbeit mit diesen im Rahmen der eigenen Zielsetzung.