Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft von jedem Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung, Vermarktung und die Erbringzung von Dienstleistungen im ländlichen Raum.