Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch diese Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Zweck ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder.
Gegenstand ist insbesondere
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung,
b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege,
c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind,
d) der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten aller Art.
e) die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Angebote im Bereich der Umweltbildung.