Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder oder die
Förderung der sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Der Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und
ökologisch verantwortliche Wohn- und Gewerberaum-Versorgung sowie die Beförderung der
Vermögensbildung der Mitglieder. Gegenstand ist außerdem die Ermöglichung des Eigentumserwerbs von
Wohn- und Gewerberaum mittels Erbbaupacht durch die Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen sowie gemeinschaftlich
organisierte infrastrukturelle Einrichtungen (Kinderbetreuung, Carsharing etc.).
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig,
wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.