Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb und einen Beitrag zur regionalen und gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten.
Insbesondere kann die Genossenschaft Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformenbewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft ist in der Regionalentwicklung tätig und betreibt Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie, Bildung, Kultur und Dienstleistungen für Menschen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.