Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die gemeinschaftliche Aufbereitung und der gemeinschaftliche Verkauf von Getreide, Raps, Sonnenblumen und Körnermais; der gemeinsame Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; die Sicherstellung einer planvollen und in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung durch gemeinsame Erzeugungs- und Qualitätsregeln; Unterstützung der Mitglieder durch produktionstechnische Beratung.