Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Förderung und Betreuung der Mitglieder auf dem Gebiet ihrer Versorgung mit Wohn- und Gewerberaum sowie der Betrieb und die Verwaltung der damit zusammenhängenden Gemeinschaftseinrichtungen in Selbstverwaltung. Die Genossenschaft setzt sich für den Erhalt preiswerten Wohnraums, für die Förderung menschenwürdiger Lebens- und Wohnformen, für die Verbesserung der Versorgung mit sozialen, kulturellen und nachbarschaftsbezogenen Einrichtungen ein. Dabei sollen ökologische Erfordernisse weitmöglichst berücksichtigt werden. Die Schaffung von Luxuswohnraum ist nicht Zweck der Genossenschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, ihre Bebauung sowie die Übernahme von Nutzungsrechten an bebauten und unbebauten Grundstücken und die Bewirtschaftung derselben. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Die Genossenschaft kann Rechtsgeschäfte aller Art ausführen, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang zum Gegenstand des Unternehmens stehen. Eine Beteiligung an Gesellschaften und Personenvereinigungen ist unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Bei drohender Insolvenz der Genossenschaft ist der Verkauf der durch die Genossenschaft verpachteten Gebäude an Mitglieder möglich. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 32 die Voraussetzungen.