Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die Genossenschaft gemeinsam. Die Genossenschaft kann auch durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten werden.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und die gemeinschaftliche Tierhaltung, die gemeinschaftliche Produktion pflanzlicher/tierischer Erzeugnisse, die Lagerung/Veredlung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die Verwertung/der Absatz der erzeugten Produkte, die Zucht und Vermehrung tierischer und pflanzlicher Produkte, die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben, die Beteiligung an Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicherProdukte tätig sind. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, kann jedoch durch eine Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt werden.