Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege. Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind. Die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder und des genossenschaftlichen Bodeneigentums, die Vermietung und Verpachtung.