Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand ist insbesondere
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung,
b) die Erbringung von Dienstleistungen,
c) die Bewirtschaftung des genossenschaftlichen Bodenfonds und der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder,
d) die Vermietung und Verpachtung.
Die Genossenschaft kann daneben alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, sowie hierzu eigene Unternehmen gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.